Ratgeber · Stand: 25.10.2026

Pflege-Cockpit der Pflegekassen: Was es kann – und was nicht

Die Pflegekassen sollen ein digitales Pflege-Cockpit bauen. Was genau geplant ist, bis wann es kommen soll – und wo Angehörige weiter selbst den Überblick behalten müssen.

Stand: 25.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ist noch nicht beschlossen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Bundesrat-Drucksache 587/26.

Was ist geplant?

Nach dem neuen § 7a SGB XI sollen die Pflegekassen für jede bei ihnen versicherte pflegebedürftige Person einen einheitlichen digitalen Zugang eröffnen – das Pflege-Cockpit. Bevollmächtigte Angehörige sollen ihn ebenfalls nutzen können, wenn Sie das gegenüber der Kasse erklären. Die Nutzung ist freiwillig; analoge Wege zur Pflegekasse bleiben bestehen.

Mindestens vorgesehen sind unter anderem:

  • kurze Informationen zu Angeboten und Leistungen der Pflegeversicherung,
  • ein Überblick über die Leistungen, die im jeweiligen Pflegegrad beansprucht werden können,
  • individuelle Informationen zu den bezogenen Leistungen und zum möglichst aktuellen Umfang des Leistungsbezugs – laut Begründung auch, wie weit der Betrag ausgeschöpft ist und was im laufenden Zeitraum noch zur Verfügung steht,
  • Anträge, Anfragen und Belege einreichen sowie den Bearbeitungsstatus sehen,
  • Abtretung von Ansprüchen anzeigen und einsehen,
  • Empfehlungen aus der Begutachtung einsehen,
  • Anbieter und Preise in Leistungs- und Preisvergleichslisten suchen,
  • später auch Hinweise zu Beratung, Schulungen und besonderen Zielgruppen.

Bei der Weiterentwicklung soll ein zweckmäßiger Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte berücksichtigt werden. Barrierefreiheit und Datenschutz sind ausdrücklich genannt.

Bis wann muss es fertig sein?

Laut § 7a Abs. 3-E müssen die Pflegekassen den Zugang zu den Kernfunktionen (Nummern 1 bis 7) spätestens bis zum 1. Juli 2028 eröffnen. Die weiteren Funktionen (Nummern 8 bis 10) sind spätestens bis zum 1. Januar 2030 bereitzustellen. Eine Evaluation soll bis Ende 2030 beim Bundesministerium für Gesundheit liegen.

Bis dahin bleibt der digitale Überblick für viele Familien lückenhaft – je nachdem, was Ihre eigene Pflegekasse schon anbietet.

Was der Entwurf nicht regelt

Der Gesetzestext beschreibt, was die Kassen mindestens liefern sollen. Daraus ergeben sich für Angehörige praktische Grenzen – als Lücken, nicht als ausdrückliche Verbote:

  • Nicht kassenübergreifend: Jede Pflegekasse baut den Zugang für die eigenen Versicherten. Wer in der Familie unterschiedliche Kassen hat, braucht mehrere Zugänge.
  • Keine Fristenerinnerungen in den Mindestinhalten: Die zehn Punkte nennen Information, Anträge, Status und Anbietersuche. Automatische Erinnerungen an Verfallsfristen stehen dort nicht. Ob Kassen das später ergänzen, ist offen.
  • Keine Dritt-App-Schnittstelle vorgesehen: Im Entwurf ist kein Interface beschrieben, über das unabhängige Anwendungen die Cockpit-Daten abrufen oder schreiben könnten. Genannt wird nur ein zweckmäßiger Austausch mit der elektronischen Patientenakte.

Das Cockpit ist damit ein wichtiger Fortschritt der Kassen – aber kein vollständiger Familien-Kalender für alle Leistungen und Fristen.

Was bedeutet das für Sie?

Nutzen Sie, was Ihre Pflegekasse schon digital anbietet. Parallel behalten Sie selbst den Überblick über offene Budgets, Belege und Termine – besonders in den Jahren bis Mitte 2028. Fragen Sie bei der Kasse nach dem Stand Ihres Leistungsbezugs und lassen Sie sich als bevollmächtigte Person freischalten, wenn Sie die Organisation übernehmen.

Hegeline soll in der Übergangszeit eine unabhängige Ergänzung sein: kassenübergreifend, mit Fokus auf Restguthaben, Fristenerinnerungen und Antragsbegleitung. Nicht gegen das Cockpit – sondern dort, wo der Entwurf Lücken lässt und bis die Kernfunktionen flächendeckend stehen.

Häufige Fragen

Gibt es das Pflege-Cockpit schon?

Nein. Es steht im Gesetzentwurf. Die Kernfunktionen sollen spätestens bis zum 1. Juli 2028 verfügbar sein, weitere Funktionen bis zum 1. Januar 2030. Bis zur Verkündung des Gesetzes und dem Aufbau bei den Kassen gilt das bisherige Angebot Ihrer Pflegekasse.

Sehe ich dort, wie viel Budget noch übrig ist?

Der Entwurf verlangt individuelle Informationen zum Umfang des Leistungsbezugs. Die Begründung spricht davon, dass erkennbar sein soll, wie weit der Betrag ausgeschöpft ist und was im laufenden Zeitraum noch zur Verfügung steht. Die konkrete Darstellung bleibt Umsetzungssache der Kassen.

Ersetzt das Cockpit eine App wie Hegeline?

Nein. Das Cockpit ist der digitale Zugang Ihrer Pflegekasse. Hegeline zielt auf den Überblick über Fristen und Ansprüche in der Familie, auch über Kassen hinweg, und auf Erinnerungen – Bereiche, die der Entwurf für das Cockpit nicht ausformuliert.

Mehr dazu: Pflegereform 2027 · Welche Pflegeleistungen stehen mir zu? · Auszeit für pflegende Angehörige · Entlastungsbetrag 2026 verfällt?

Quellen: Bundesrat Drucksache 587/26 – § 7a Pflege-Cockpit · Deutscher Bundestag: Erste Lesung · BMG: Pflegeneuordnungsgesetz

Kein Euro soll verfallen

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