Eine Pflegereform ist geplant. Was bedeutet das für Sie und Ihren Pflegedienst? Hier finden Sie das Wichtigste in Ruhe erklärt.
Stand: 23.10.2026 · Keine Rechtsberatung
Vorweg: Noch ist nichts endgültig entschieden. Mit ein wenig Planung sind Sie aber gut vorbereitet.
Was gilt heute?
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen jeden Monat bis zu 131 Euro zu. Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht. Die Pflegekasse zahlt das Geld gegen Rechnung.
Damit können Sie zum Beispiel bezahlen:
- Hilfe vom Pflegedienst im Haushalt oder bei der Betreuung,
- Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege,
- anerkannte Angebote, die Sie im Alltag unterstützen.
Ab Pflegegrad 2 gilt dabei: Für die Körperpflege ist dieses Geld nicht gedacht.
Was Sie nicht verbrauchen, dürfen Sie ansparen. Nach heutigem Recht können Sie Geld aus 2026 noch bis Ende Juni 2027 nutzen.
Was ist ab 2027 geplant?
Die Bundesregierung hat Ende September eine Pflegereform beschlossen. Der Bundestag muss aber noch zustimmen. Im November berät er zum ersten Mal, im Dezember will er abstimmen. Starten soll die Reform am 1. Januar 2027.
Geplant ist ein neues Sozialraumbudget. Es soll den Entlastungsbetrag ersetzen. Sie erhalten dann bis zu 175 Euro im Monat. Für junge Menschen bis 25 Jahre soll es mehr geben.
Dafür ändert sich einiges:
- Das Budget gibt es erst ab Pflegegrad 2.
- Es gilt nur noch für anerkannte Alltagshilfen, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe.
- Pflegedienst und Tagespflege sollen Sie damit nicht mehr bezahlen können. Der Pflegedienst rechnet dann über ein anderes Budget ab.
- Ansparen soll nicht mehr gehen. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt.
Was ist noch offen?
Ihr angespartes Geld aus 2026. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf eine Lücke hin: Im Entwurf fehlt eine Übergangsregel. Ihr Guthaben könnte deshalb schon am 31.12.2026 verfallen, nicht erst im Sommer 2027. Rechtlich geklärt ist das nicht. Vielleicht kommt noch eine Übergangsregel.
Pflegegrad 1. Künftig soll es hier kein Budget mehr geben. Ob Menschen, die heute schon Pflegegrad 1 haben, ihren Betrag behalten dürfen, ist ungeklärt. Das Ministerium sagt nur zu: Niemand verliert seinen Pflegegrad. Ob das auch für das Geld gilt, ist offen.
Weitere Änderungen. Politik und Länder wollen am Gesetz noch nachbessern. Ob das den Pflegedienst oder Ihr Guthaben betrifft, weiß man noch nicht.
Unser Rat: Planen Sie vorsichtig so, als wäre der 31.12.2026 der letzte Tag für Ihr Guthaben.
Was können Sie jetzt tun?
Hegeline erinnert Sie an wichtige Fristen. Ändert sich am Gesetz etwas, passen wir diesen Ratgeber an.
Mehr dazu: Pflegereform 2027: Was sich ändern soll · Entlastungsbetrag 2026 verfällt – was tun?
Quellen: § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag · BMG: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz · BMG: Pflegeneuordnungsgesetz mit Kabinettsentwurf · pflege.de: Sozialraumbudget · Bürger & Geld (12.09.2026): Guthaben aus 2026 droht früher zu verfallen (mit VZ NRW) · Deutscher Bundestag: Beratung zur Neuordnung der Pflegeversicherung
Kein Euro soll verfallen
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